Als ermächtigte Übersetzerin der ukrainischen und russischen Sprachen beim Oberlandesgericht Schleswig erstelle ich Übersetzungen öffentlicher Urkunden jeglicher Art und bescheinige die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.

Zu meinem Leistungsspektrum gehören:

1. Beglaubigte Urkundenübersetzung gemäß ISO 9:1995-Transliterationsnorm

  • Standesamturkunden
    Geburtsurkunden, Eheurkunden, Scheidungsurkunden, Meldebestätigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Reisepässe, Führerscheine, Bescheinigungen über die Namensänderung u.a.
  • Ausbildungsnachweise
    Schulzeugnisse, Diplome mit Anlagen, Immatrikulationsbescheinigungen u.a.
  • Gerichtsurteile, Scheidungsurteile u.a.
  • Arbeitsbücher, Arbeitszeugnisse, Referenzen u.a.

2. Fachübersetzungen

Politik, Geschichte, Medizin, Tourismus, Wirtschaft u.a.

    3. Übersetzung geschäftlicher Korrespondenz

    • Briefe, Berichte, E-Mails u.a

    PREISE

    Alle Preise können individuell abgestimmt werden und richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad, Umfang und der Dringlichkeit.

    Der Preis für eine Übersetzung wird nach der Anzahl der Wörter, der Normzeilen (55 Zeichen inkl. Leerzeichen) oder der Seiten berechnet. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Honorarkosten nach JVEG (Justizvergütungs-und-entschädigungsgesetzt) berechnet.

    Für Eilaufträge kann ein Zuschlag in Höhe von 50% in Rechnung gestellt werden.

    Der Mindestauftragswert beträgt 40.00 Euro (zzgl.19% MwSt.). Anfallende Portokosten werden hinzugerechnet.

    Bitte beachten Sie, ich arbeite mit Vorkasse.